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Normen und Co Stand: 20. Juni 2026

EU-Normungsauftrag für Fenster und Türen: Was die neue CPR bringt

EU-Normungsauftrag für Fenster und Türen: Was die neue CPR bringt

Die EU ordnet den Rechtsrahmen für Bauprodukte neu. Mit der Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 und einem neuen Standardisierungsauftrag an das europäische Normungsgremium CEN werden die harmonisierten Produktnormen für Fenster und Türen, allen voran EN 14351-1, in den kommenden Jahren überarbeitet.1 Für Hersteller von Fenstern, Außentüren und Fassaden ist das in zweierlei Hinsicht relevant: Kurzfristig bleibt die gewohnte CE-Kennzeichnung gültig, mittelfristig kommen aber neue Dokumentationspflichten, eine kombinierte Leistungs- und Konformitätserklärung und ein digitaler Produktpass auf eine stark mittelständische, projektbezogen fertigende Branche zu. Dieser Überblick ordnet ein, was bereits feststeht, was noch in Arbeit ist und welche Schritte Sie sinnvoll vorbereiten können.

Was der EU-Normungsauftrag für Fenster und Türen ist und warum er kommt

Harmonisierte europäische Produktnormen sind die Grundlage der CE-Kennzeichnung. Sie legen fest, welche Leistungsmerkmale ein Hersteller deklarieren muss und nach welchen Verfahren diese bewertet werden. Damit die neue Bauproduktenverordnung in der Praxis greifen kann, braucht es überarbeitete Normen, die zu ihren Regeln passen. Genau das organisiert der Standardisierungsauftrag, auf Englisch Standardisation Request, den die EU-Kommission an CEN erteilt. Für Fenster und Türen ist das Technische Komitee CEN/TC 33 zuständig.

Am 16. Dezember 2025 hat die EU-Kommission ihren ersten CPR-Arbeitsplan 2026 bis 2029 vorgelegt. Die dort aufgeführte Produktfamilie 2 umfasst Türen, Fenster, Fensterläden, Rollläden, Tore und Baubeschläge.2 Die Finalisierung des Normungsauftrags ist nach Angaben des europäischen Fachverbands EuroWindoor vor der Sommerpause 2026 geplant.3 Der Auftrag selbst ist also noch nicht abgeschlossen, sein Entwurf wird zwischen Kommission, Mitgliedstaaten und Branche kontrovers diskutiert.

Reihenfolge bis die neuen Verfahren für Fenster greifen
Reihenfolge bis die neuen Verfahren für Fenster greifen

Status quo: EN 14351-1 und CE-Kennzeichnung bleiben vorerst gültig

Die maßgebliche harmonisierte Produktnorm für Fenster und Außentüren ist EN 14351-1:2006+A2:2016. Sie wurde von CEN/TC 33 erarbeitet und durch das Amendment A2 vom 11. Juli 2016 ergänzt.4 An dieser Stelle ist Entwarnung angebracht: Für Fenster und Außentüren ändert sich kurzfristig nichts an der CE-Pflicht.

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) stellt klar, dass für Produkte unter harmonisierten Normen, die vor der neuen Verordnung erstellt wurden, weiterhin die Regeln der bisherigen Verordnung (EU) Nr. 305/2011 gelten.5 Die neuen Verfahren greifen erst, wenn für die betreffende Produktgruppe eine harmonisierte Norm nach den Regeln der Verordnung 2024/3110 vorliegt. Solange das für Fenster und Türen nicht der Fall ist, deklarieren Sie weiter wie bisher: Leistungserklärung nach altem Muster, CE-Kennzeichnung nach EN 14351-1. Die Übergangsphase erstreckt sich nach Einschätzung des DIBt voraussichtlich bis um das Jahr 2039.5

Die neue Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110: Termine und Übergangsfristen

Die wesentlichen Eckdaten der neuen Verordnung lassen sich klar benennen. Die Verordnung wurde am 18. Dezember 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, trat am 7. Januar 2025 in Kraft und ist seit dem 8. Januar 2026 grundsätzlich anwendbar. Sie hebt die bisherige Verordnung (EU) Nr. 305/2011 auf.1

Grundsätzlich anwendbar bedeutet jedoch nicht, dass alle Pflichten sofort für jeden Hersteller gelten. Die Verordnung beschreibt einen Rahmen, der über die kommenden Jahre durch neue harmonisierte Normen und delegierte Rechtsakte der Kommission ausgefüllt wird. Für die Fenster- und Türenbranche ist deshalb die folgende Reihenfolge entscheidend: Erst wenn der Normungsauftrag finalisiert ist, kann CEN die neue Norm erarbeiten, und erst wenn diese vorliegt und im Amtsblatt zitiert wird, treten für Fenster und Türen die neuen Verfahren an die Stelle der alten Regeln.

Diese Reihenfolge erklärt, warum Sie heute genug Zeit haben, sich vorzubereiten, ohne in Aktionismus zu verfallen. Die nächsten Jahre dienen der schrittweisen Umstellung, nicht einem harten Stichtag.

Status quo nach VO 305/2011 gegenüber neuer VO 2024/3110
Status quo nach VO 305/2011 gegenüber neuer VO 2024/3110

Von der Leistungserklärung zur kombinierten Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC)

Eine der sichtbarsten Neuerungen ist die kombinierte Leistungs- und Konformitätserklärung, in der Verordnung als Declaration of Performance and Conformity, kurz DoPC, geregelt. Sie fasst die bisher getrennten Aussagen zur Produktleistung und zur Konformität in einem Dokument zusammen.1

Für die Bereitstellung sieht die Verordnung vor, dass die Erklärung elektronisch, unveränderbar sowie menschen- und maschinenlesbar verfügbar gemacht werden kann und über einen dauerhaften Link mit dem Produkt verknüpft wird.1 Genau an diesem Punkt setzt die Kritik der Branche an. EuroWindoor weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass der Entwurf des Normungsauftrags eine sehr umfangreiche DoPC mit zahlreichen technischen und Umweltmerkmalen vorsieht und dass Lösungen für die geforderte Maschinenlesbarkeit über Produktgruppen hinweg noch fehlen.3 Diese Einordnung stammt vom europäischen Branchenverband und gibt eine Verbandsposition wieder, keine unabhängige Studie.

In Deutschland warnt der Verband Fenster + Fassade (VFF) laut Fachpresse vor einem erheblichen Bürokratie- und Kostenschub durch den Entwurf und sieht besonders kleine und mittlere Betriebe belastet. Der VFF hatte das Bundeswirtschaftsministerium aufgefordert, dem Entwurf im zuständigen Ausschuss nicht zuzustimmen.6 Auch dies ist eine Verbandsposition aus der politischen Diskussion und kein abgeschlossener Rechtsstand.

Digitaler Produktpass, AVS und was Hersteller jetzt vorbereiten sollten

Die Verordnung verankert erstmals einen digitalen Produktpass im europäischen Baurecht. Die Pflicht zur Bereitstellung greift allerdings nicht sofort, sondern erst nach Erlass eines delegierten Rechtsakts der Kommission und einer anschließenden Vorlaufzeit; das zugehörige Datensystem soll über viele Jahre zugänglich bleiben.1 Ein verbindliches Pflichtdatum für den digitalen Produktpass für Fenster und Türen steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest. Sinnvoll ist deshalb eine vorbereitende Haltung statt einer Reaktion auf einen vermeintlich fixen Stichtag. Das ift Rosenheim hat die Anforderungen und den Umsetzungsstand für Fenster- und Fassadenprodukte praxisnah aufbereitet.7

Neben dem Produktpass ändern sich perspektivisch auch die Bewertungssysteme, in der Verordnung als Assessment and Verification Systems, kurz AVS, bezeichnet. Sie regeln, in welchem Umfang notifizierte Stellen an der Konformitätsbewertung beteiligt sind. Wie diese Systeme für Fenster und Türen künftig konkret ausgestaltet werden, hängt am Ergebnis des Normungsauftrags und ist noch offen.3

Auch wenn vieles noch in Bewegung ist, lassen sich einige Schritte schon heute angehen:

  • Datenbestand ordnen: Erfassen Sie je Bauelement strukturiert, welche Leistungsmerkmale Sie deklarieren und welche Prüf- und Nachweisdokumente dahinterstehen. Wer seine Produktdaten heute sauber führt, hat es bei der späteren Umstellung leichter.
  • Maschinenlesbarkeit mitdenken: Die Verordnung verlangt eine elektronische und maschinenlesbare Bereitstellung. Prüfen Sie, ob Ihre Dokumentation über die reine PDF-Ablage hinausgeht und sich pro Bauteil verknüpfen lässt.
  • Lieferantendaten einsammeln: Umweltbezogene Angaben und Komponentendaten kommen häufig von Zulieferern. Klären Sie frühzeitig, in welcher Form Sie diese Informationen erhalten.
  • Verbandsinformationen verfolgen: VFF und EuroWindoor begleiten den Normungsauftrag eng. Über deren Kanäle erfahren Sie zeitnah, wenn sich der Stand der Verfahren ändert.

An dieser Stelle ist die digitale Produktseite je Bauelement von Elemente.ID ein praktischer Anknüpfungspunkt. Sie bündelt Produktdaten und Dokumente, etwa die Leistungserklärung, je Bauteil und macht sie über einen QR-Code am Produkt abrufbar. Damit lässt sich die künftig geforderte digitale und unveränderbare Bereitstellung der Leistungs- und Konformitätserklärung schon heute abbilden, und Sie bereiten den späteren digitalen Produktpass vor, ohne auf den endgültigen Rechtsstand warten zu müssen. Eine verbindliche Konformität mit künftigen Normen kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand garantieren, weil der Rechtsrahmen noch entsteht; die strukturierte, maschinenlesbare Datenhaltung reduziert jedoch den späteren Umstellungsaufwand spürbar.

Was Hersteller schon heute sinnvoll vorbereiten können
Was Hersteller schon heute sinnvoll vorbereiten können

Häufige Fragen

Muss ich meine CE-Kennzeichnung für Fenster jetzt umstellen?

Nein. Für Fenster und Außentüren nach EN 14351-1 gelten zunächst weiterhin die Regeln der bisherigen Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Die neuen Verfahren greifen erst, wenn eine überarbeitete harmonisierte Norm nach der Verordnung 2024/3110 vorliegt.5

Gibt es ein festes Pflichtdatum für den digitalen Produktpass?

Für Fenster und Türen ist derzeit kein verbindliches Pflichtdatum festgelegt. Die Pflicht greift erst nach einem delegierten Rechtsakt der Kommission und einer anschließenden Vorlaufzeit. Eine vorbereitende Datenhaltung ist deshalb sinnvoller als das Warten auf einen Stichtag.1

Was ist die kombinierte Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC)?

Die DoPC fasst die bisher getrennten Aussagen zu Leistung und Konformität in einem Dokument zusammen. Sie soll elektronisch, unveränderbar sowie menschen- und maschinenlesbar bereitgestellt und über einen dauerhaften Link mit dem Produkt verknüpft werden.1

Wann ist der Normungsauftrag abgeschlossen?

Die EU-Kommission plant laut EuroWindoor, den Normungsauftrag vor der Sommerpause 2026 zu finalisieren. Anschließend erarbeitet CEN die neue Norm. Bis diese vorliegt und im Amtsblatt zitiert wird, vergeht weitere Zeit.2

Warum warnen die Verbände vor zusätzlichem Aufwand?

EuroWindoor und der VFF sehen im Entwurf des Normungsauftrags eine sehr umfangreiche Dokumentation, knappe Fristen und ungelöste Fragen bei der Maschinenlesbarkeit, was besonders kleine und mittlere Betriebe belasten könnte. Dabei handelt es sich um Verbandspositionen aus der laufenden politischen Diskussion.3

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/3110, Volltext im EU-Amtsblatt, Europäisches Parlament und Rat der EU / EUR-Lex, eur-lex.europa.eu
  2. CPR-Arbeitsplan 2026 bis 2029, COM(2025) 772 final, Europäische Kommission / EUR-Lex, eur-lex.europa.eu
  3. EuroWindoor continues to have significant concerns about the draft Standardisation Request for windows and doors, EuroWindoor, eurowindoor.eu
  4. EN 14351-1:2006+A2:2016, Produktnorm Fenster und Außentüren, CEN-Katalogeintrag, CEN / iTeh Standards, standards.iteh.ai
  5. BauPVO 2024: Seit 8. Januar 2026 anwendbar, Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), dibt.de
  6. VFF warnt vor EU-Norm, metallbau Fachzeitschrift / Verband Fenster + Fassade (VFF), metallbau-magazin.de
  7. Digitaler Produktpass für Bauprodukte, ift Rosenheim, ift-rosenheim.de

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