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Normen und Co Stand: 20. Juni 2026

EN 16005: automatische Türen sicher betreiben

EN 16005: automatische Türen sicher betreiben

Wer automatische Türen betreibt, trägt Verantwortung für die Sicherheit der Menschen, die sie täglich passieren. Die DIN EN 16005 ist die zentrale Norm für die Nutzungssicherheit kraftbetätigter Türen. Sie beschreibt, welche Anforderungen solche Türen erfüllen müssen und wie sie geprüft werden.1 Dieser Ratgeber erklärt, was die Norm regelt, wo sie von der EN 12453 für Tore abzugrenzen ist und welche Pflichten Betreiber in Deutschland erfüllen müssen.

Was die EN 16005 regelt und für welche Türen

Die DIN EN 16005 legt Anforderungen und Prüfverfahren für kraftbetätigte Türen fest. Kraftbetätigt bedeutet: Die Tür öffnet und schließt mit motorischer Unterstützung, nicht von Hand. Die Norm gilt für Schiebetüren, Drehflügeltüren und Karusselltüren.1

Erfasst sind auch Türen in Flucht- und Rettungswegen sowie kraftbetätigte Feuer- und Rauchschutztüren. Gerade dort ist die sichere Funktion besonders wichtig, weil Menschen im Notfall schnell ins Freie gelangen müssen. Die aktuelle Ausgabe der Norm stammt aus dem August 2024 und ersetzt die frühere Fassung von 2013.1

Im Kern geht es darum, Personen vor mechanischen Gefährdungen zu schützen. Dazu zählen Quetsch-, Scher- und Stoßstellen an den beweglichen Türelementen. Die Norm beschreibt unter anderem Schutzeinrichtungen wie Sensoren und Sicherheitsabstände sowie die zulässigen Betriebskräfte.

EN 16005 gilt für Türen, EN 12453 für Tore – richtige Norm je Anlage
EN 16005 gilt für Türen, EN 12453 für Tore – richtige Norm je Anlage

Abgrenzung zur EN 12453 für Tore

In der Praxis werden EN 16005 und EN 12453 häufig verwechselt. Die Unterscheidung ist einfach, aber wichtig für die richtige Prüfung.

  • EN 16005 gilt für kraftbetätigte Türen, also für Schiebe-, Dreh- und Karusselltüren, die typischerweise von Personen durchschritten werden.1
  • EN 12453 gilt für kraftbetätigte Tore, zum Beispiel Industrie-, Hof- oder Garagentore. Sie regelt die Nutzungssicherheit dieser Toranlagen.

Wer im Metallbau, Fensterbau oder in der Bauelementefertigung sowohl Türen als auch Tore liefert, sollte für jede Anlage die passende Norm anwenden. Eine offizielle Normenübersicht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ordnet die EN 16005 den Türen und die EN 12453 den Toren zu.4 Die DGUV ist der Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Deutschland.

Betreiberpflicht: regelmäßige sicherheitstechnische Prüfung

Für Betreiber ist vor allem eine Pflicht entscheidend: die wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung. Eine automatische Tür darf nicht einfach eingebaut und dann vergessen werden. Sie muss regelmäßig kontrolliert werden, damit Sensoren, Antrieb und Sicherheitsfunktionen zuverlässig arbeiten.

In Deutschland verlangt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 eine sicherheitstechnische Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore durch eine fachkundige Person. Dazu gehört auch die Messung der Betriebskräfte, also der Kräfte, mit denen sich die Tür bewegt.2 Eine fachkundige Person verfügt über die nötige Ausbildung und Erfahrung, um Mängel zuverlässig zu erkennen.

Das genaue Prüfintervall richtet sich nach den anzuwendenden Regeln und der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers. Bitte prüfen Sie die konkrete Frist und die maßgebliche Fassung der ASR A1.7 für Ihre Anlage. Die Ergebnisse jeder Prüfung sollten Sie dokumentieren und die Nachweise aufbewahren. Diese Dokumentation hilft Ihnen, im Schadensfall oder bei einer Kontrolle nachzuweisen, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

Was bei der Prüfung typischerweise geschieht

  • Kontrolle der Schutzsensoren und der Erkennungsfelder an den Gefahrenstellen.
  • Messung der Betriebskräfte, um Quetsch- und Stoßgefahren zu bewerten.
  • Prüfung der Funktion in Flucht- und Rettungswegen, soweit die Tür dort eingesetzt wird.
  • Sichtprüfung auf Verschleiß an beweglichen Teilen und Beschlägen.
  • Erfassung der Ergebnisse in einem nachvollziehbaren Prüfnachweis.
Wie EN 16005, ASR A1.7 und DGUV-Information ineinandergreifen
Wie EN 16005, ASR A1.7 und DGUV-Information ineinandergreifen

Bezug zu ASR A1.7 und DGUV Information 208-022

Die EN 16005 steht nicht allein. In Deutschland greifen mehrere Regelwerke ineinander, die für Betreiber gleichermaßen wichtig sind.

Die ASR A1.7 konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung für Türen und Tore. Sie richtet sich an Arbeitgeber und Betreiber von Arbeitsstätten und beschreibt, wie automatische Türen sicher betrieben werden.2 Damit überträgt sie technische Anforderungen in konkrete Betreiberpflichten am Arbeitsplatz.

Die DGUV Information 208-022 mit dem Titel Türen und Tore gibt praxisnahe Hilfestellung zur Umsetzung der ASR A1.7. Sie erläutert die Anforderungen an kraftbetätigte Türen in Fluchtwegen und beschreibt, wie sich Personen vor mechanischen Gefährdungen schützen lassen.3 Die Schrift der DGUV ist kostenfrei abrufbar und eine gute Orientierung für die tägliche Praxis.

Für Betreiber bedeutet das: Die EN 16005 liefert die technischen Anforderungen, ASR A1.7 und DGUV Information 208-022 ordnen sie in den Arbeitsschutz ein. Wer alle drei zusammen betrachtet, erfasst die Pflichten rund um automatische Türen vollständig.

Prüfungen und Fristen digital nachhalten

Die größte Schwierigkeit für Betreiber ist selten die einzelne Prüfung. Es ist der Überblick über viele Türanlagen an verschiedenen Standorten. Wann war die letzte Prüfung? Wann ist die nächste fällig? Wo liegt der passende Nachweis? Solche Fragen lassen sich mit Papierordnern und verstreuten Dateien nur schwer zuverlässig beantworten.

Genau hier setzt Elemente.ID an. Jede Türanlage erhält eine digitale Produktseite, die sich über einen QR-Code am Produkt direkt aufrufen lässt. Auf dieser Seite hinterlegen Sie die durchgeführten Prüfungen, die Fristen und die zugehörigen Nachweise. Wer vor der Tür steht, scannt den Code und sieht den aktuellen Stand.

Das Prüfungsmodul von Elemente.ID hilft Ihnen, anstehende Fristen im Blick zu behalten und Termine nicht zu übersehen. Sie sehen auf einen Blick, welche Prüfung für welche Anlage als Nächstes ansteht. Über das Objektportal lassen sich mehrere Türanlagen eines Gebäudes oder eines Kunden zusammenfassen. So bleibt die Dokumentation durchgängig und nachvollziehbar, auch wenn der Bestand wächst.

Elemente.ID nimmt Ihnen die Prüfung selbst nicht ab, denn diese muss weiterhin eine fachkundige Person durchführen. Die Software unterstützt Sie aber dabei, die geforderte Dokumentation zu organisieren und Nachweise geordnet bereitzuhalten. Damit reduzieren Sie das Risiko, eine Frist zu verpassen oder einen Nachweis im Schadensfall nicht zu finden.

Typische Prüfpunkte der sicherheitstechnischen Prüfung nach ASR A1.7
Typische Prüfpunkte der sicherheitstechnischen Prüfung nach ASR A1.7

Häufige Fragen

Für welche Türen gilt die DIN EN 16005?

Die Norm gilt für kraftbetätigte Schiebe-, Drehflügel- und Karusselltüren. Erfasst sind auch Türen in Flucht- und Rettungswegen sowie kraftbetätigte Feuer- und Rauchschutztüren.1 Für motorisch betriebene Tore gilt dagegen die EN 12453.

Was ist der Unterschied zwischen EN 16005 und EN 12453?

Die EN 16005 betrifft kraftbetätigte Türen, die Personen durchschreiten. Die EN 12453 betrifft kraftbetätigte Tore wie Industrie- oder Garagentore. Eine Normenübersicht der DGUV ordnet beide Bereiche entsprechend zu.4 Wenden Sie für jede Anlage die jeweils passende Norm an.

Müssen automatische Türen regelmäßig geprüft werden?

Ja. In Deutschland verlangt die ASR A1.7 eine wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung durch eine fachkundige Person, einschließlich der Messung der Betriebskräfte.2 Das genaue Intervall richtet sich nach den geltenden Regeln und der Gefährdungsbeurteilung. Bitte prüfen Sie die maßgebliche Fassung für Ihre Anlage.

Welche Regelwerke gelten neben der EN 16005?

In Deutschland sind vor allem die ASR A1.7 und die DGUV Information 208-022 relevant. Die ASR A1.7 konkretisiert die Betreiberpflichten,2 die DGUV Information 208-022 gibt praxisnahe Hilfestellung zur Umsetzung.3

Wie hilft Elemente.ID bei der Dokumentation?

Elemente.ID erfasst Prüfungen, Fristen und Nachweise zu Ihren Türanlagen digital. Über eine digitale Produktseite mit QR-Code am Produkt rufen Sie den Stand direkt vor Ort ab. Das Prüfungsmodul unterstützt Sie dabei, fällige Termine im Blick zu behalten und die Nachweise geordnet bereitzuhalten.

Quellen

  1. DIN EN 16005:2024-08 – Kraftbetätigte Türen – Nutzungssicherheit – Anforderungen und Prüfverfahren, DIN Deutsches Institut für Normung e.V. / CEN, dgwz.de
  2. ASR A1.7 – Technische Regel für Arbeitsstätten: Türen und Tore, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), baua.de
  3. DGUV Information 208-022 – Türen und Tore, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), publikationen.dguv.de
  4. DGUV – Sachgebiet Bauliche Einrichtungen, Publikationsübersicht Türen und Tore inkl. Normenliste, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), dguv.de
  5. DGUV – Sachgebiet Bauliche Einrichtungen, Publikationsübersicht Türen und Tore inkl. Normenliste, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), dguv.de

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